Kollektivverträge sorgen für faire Arbeitsbedingungen von ArbeitnehmerInnen!
Viele Rechte und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind nicht in Gesetzen geregelt, sondern werden ausschließlich durch den Kollektivvertrag gesichert. Das sind vor allem Regelungen in Bezug auf Entlohnung (Mindestgehälter bzw. Mindestlöhne), Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und Arbeitszeit. Während etwa das Arbeitszeitgesetz nur den Rahmen festlegt, verhandeln Gewerkschaften für jede Branche die Bedingungen, zu denen gearbeitet wird. Das Gesetz regelt zum Beispiel nicht, wie Schichtarbeit, Feiertagsarbeit, Überstunden oder Mehrarbeit zu entlohnen sind. Das regeln Kollektivverträge. Und sie legen auch fest, wann die Normalarbeitszeit endet, wann Überstunden oder Mehrarbeit beginnen und was dafür an Zuschlägen zu bezahlen ist.
Ohne die Kollektivverträge gäbe es keine Sonderregelungen für verschiedene Berufsgruppen wie Schutzbestimmungen bei Kündigung, die Bezahlung von Überstunden, Zulagen, Prämien, Reisegebühren oder Taggelder, Freizeitansprüche (bei Übersiedlung, Hochzeit etc.) und vieles mehr.
Die wichtigsten KV- Inhalte sind:
- Einstufung in ein Lohn- und Gehaltsschema, daraus resultierende Mindestentlohnung und z. B. Vorrückungen
- Die wöchentliche und tägliche Arbeitszeit in deiner Branche
- Überstundenregelungen und deren Abgeltung
- Bezahlung von Zulagen (z. B. Schmutz- oder Schichtzulagen, Erschwerniszulagen)
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Lehrlingsentschädigung
- Verbesserung von gesetzlichen Regelungen (z. B. Kündigungsfristen)