Die Vereinbarungen eines Kollektivvertrages gelten für die Arbeitsverhältnisse innerhalb des jeweiligen Geltungsbereiches (Branche, Gebiet, Angestellte bzw. ArbeiterInnen). Regelungen in Kollektivverträgen dürfen durch Betriebsvereinbarungen (das sind schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Betriebsrat und dem/der BetriebsinhaberIn) und Arbeitsverträge nicht verschlechtert werden. Kollektivverträge werden in der Regel alle zwölf Monate neu verhandelt.
Schon gewusst?
- Kollektivverträge gelten in der Regel für alle Beschäftigten einer Branche
- In Österreich gibt es über 800 Kollektivverträge. Rund 98 Prozent der ArbeitnehmerInnen sind durch Kollektivverträge abgesichert, ein weltweiter Spitzenwert.
- Auf deinem Dienstzettel steht, welcher Kollektivvertrag auf das Arbeitsverhältnis angewendet wird und wo der Kollektivvertrag im Betrieb aufliegt.